Elektronischen
Dienstleistungen
Sind die von Ihrem Unternehmen erbrachten digitalen Leistungen in der Schweiz steuerpflichtig?
Sind die von Ihrem Unternehmen erbrachten digitalen Leistungen in der Schweiz steuerpflichtig?
Eine Dienstleistung gilt als elektronische Dienstleistung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Nicht als elektronische Leistung gelten u.a.:
Die Unterscheidung zwischen elektronischen Dienstleistungen und Beratungsleistungen, welche dem Reverse Charge unterliegen, ist nicht immer leicht zu treffen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Analyse Ihrer Fragen zur Verfügung.
Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, das im Inland Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Empfänger erbringt, wird in der Schweiz steuerpflichtig, sofern das Unternehmen innerhalb eines Jahres mindestens CHF 100’000 Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind.
Bis zu dieser Grenze ist das Unternehmen von der Steuerpflicht befreit, kann aber auf diese Befreiung verzichten.
Ist die Steuerpflicht des Anbieters mit Sitz im Ausland gegeben, muss er die gesamten, im Inland erbrachten steuerbaren Leistungen zum entsprechenden Steuersatz versteuern. Dies umfasst auch die an steuerpflichtige Personen erbrachten Telekommunikations- und elektronischen Dienstleistungen.
Die Liste ist nicht abschliessend.
Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten und Aufgaben rund um die Mehrwertsteuer Schweiz wie:
Phoenix
Swiss VAT Agency GmbH
Mail:
office@vat-agency.ch
Telefon:
+41 (0) 61 511 52 54
Theaterstrasse 4
CH-4051 Basel
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