Versandhandel
DDP? DAP? eVV? ZAZ? Sammelverzollung?
Wir haben für Sie das richtige Set-Up!
DDP? DAP? eVV? ZAZ? Sammelverzollung?
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Das Volumen der Importe zwischen der Schweiz und der EU betrug im Jahr 2020 etwa 230 Milliarden Schweizer Franken, mit Tendenz nach oben! Der Versandhandel nimmt somit weiter an Bedeutung zu!
Bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz sind zoll- und mehrwertsteuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, wobei EU-Länder beachten müssen, dass die Schweiz als sog. „Drittland” gilt, da die Schweiz nicht der Europäischen Union angehört. Aus diesem Grund müssen alle Handelswaren, die in die Schweiz gewerblich geliefert oder versendet werden, zollrechtlich angemeldet werden.
Veranlagende Behörde für die Zollabgaben und Einfuhrsteuern ist hierbei die Schweizer Zollverwaltung und nicht die Eidgenössische Mehrwertsteuerverwaltung in Bern.
Sofern Sie keine Optimierungen vornehmen, erhält Ihr Kunde in der Schweiz mit Auslieferung des Pakets noch eine Rechnung über Einfuhrsteuern und allfällige Zölle, was zu Reklamationen bei Ihnen führen kann.
Zudem muss Ihr Unternehmen jedes einzelne Paket beim Zoll anmelden, was zu entsprechenden Verzollungskosten führt.
Mit einer freiwilligen Registrierung bei der Steuerverwaltung können Sie die günstige Sammelverzollung beanspruchen und wie ein Schweizer Unternehmen auftreten, d.h. Sie verrechnen Ihrem Kunden die Schweizer MWST, wodurch Ihr Kunde nicht mit zusätzlichen Einfuhrsteuer- und Zollrechnungen belästigt wird.
Die Einfuhrveranlagungsverfügungen werden in elektronischer Form als signierte und verschlüsselte XML Datei (sog. eVV) von der Zollverwaltung zur Verfügung gestellt und gelten ab diesem Zeitpunkt als eröffnet. Es erfolgt keine aktive Information seitens der Zollverwaltung, wenn die eVV zur Abholung bereitsteht.
Nur die xml-Datei gilt bei der Mehrwertsteuerverwaltung als rechtlich berechtigter Nachweiseis für die Rückforderung der Einfuhrsteuern. Die korrekte Handhabung, Kontrolle und Aufbewahrung der eVV ist daher zentral.
Sprechen Sie uns auf unsere automatisierte Lösung an.
Der Ort einer Lieferung liegt aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht dort, wo deren Versendung beginnt.
Liefert somit ein Unternehmen Ware direkt an einen Endabnehmer in der Schweiz, ohne dass eine Montage vor Ort ausgeführt wird, führt das Unternehmen aus Sicht der schweizerischen MWST eine Lieferung im Ausland aus und wird in der Schweiz nicht steuerpflichtig. (Beachten Sie die Ausnahme zu dieser Regel am Ende dieses Textes unter 1)
Importeur und Schuldner allfälliger Zollgebühren und der Einfuhrsteuer ist in diesem Fall der Empfänger in der Schweiz. Er muss mit Erhalt der Ware die Gebühren zahlen.
Es handelt sich hierbei um eine Lieferung nach DAP (Delivery at Place) gemäss Incoterm 2020.
Nach DDP (Delivered Duty Paid) muss der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten und Gefahr bis zum Bestimmungsort in der Schweiz liefern und dabei alle anfallenden Formalitäten erledigen sowie alle Kosten übernehmen, d.h. auch Zoll und Einfuhrsteuern («from door to door»).
Lieferungen nach DDP setzen somit voraus, dass der Verkäufer/Versender anstelle des Empfängers als Importeur auftritt und so zum Schuldner der Zollabgaben und der Einfuhrsteuern wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Verkäufer/Versender im Schweizer Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen ist.
Mit der Eintragung im Mehrwertsteuerregister sind die Lieferungen in die Schweiz mit den in der Schweiz geltenden Steuersätzen abzurechnen und die MWST ist an die ESTV abzuliefern. Dem Unternehmen steht im Gegenzug der Vorsteuerabzug zu, wodurch u.a. die bezahlte Einfuhrsteuer zurückgefordert werden kann.
1) Keine Regel ohne Ausnahme: Beachten Sie die obligatorische Steuerpflicht, wenn Sie regelmässig Waren mit einen Warenwert von weniger als CHF 65 (bei 7.7%) bzw. CHF 200 (bei 2.5%) in die Schweiz versenden!
Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten und Aufgaben rund um die Mehrwertsteuer Schweiz wie:
Wir verwalten für Ihre Firma zudem die elektronischen Einfuhrveranlagungen, wie:
Phoenix
Swiss VAT Agency GmbH
Mail:
office@vat-agency.ch
Telefon:
+41 (0) 61 511 52 54
Theaterstrasse 4
CH-4051 Basel
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