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VAT Refund
Rückvergütung MWSt

Wir erstellen für Sie den Antrag zur Rückvergütung der bezahlten MWSt

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VAT Refund:
KURZ & KNAPP
ERKLÄRT

Unternehmen mit Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland, die in der Schweiz Auslagen für ihre unternehmerischen  Tätigkeiten haben, können sich die bezahlte Mehrwertsteuer auf diesen Auslagen rückvergüten lassen.

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Vergütungsperiode
und Frist

Die Vergütungsperiode entspricht dem Kalenderjahr.
Der Antrag auf Vergütung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs einzusenden, in dem die Leistung in Rechnung gestellt wurde, d.h. bis am 30. Juni des nachfolgenden Jahres.

Diese gesetzliche Frist ist nicht verlängerbar!
Massgebend ist das Datum des Poststempels.
Pro Vergütungsperiode kann nur ein Vergütungsantrag gestellt werden.

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Voraussetzungen
für eine
Rückvergütung

Vergütet wird die Mehrwertsteuer auf Leistungen, wenn

  • die Rechnung vom inländischen Steuerpflichtigen vorschriftsgemäss ausgestellt worden ist;
  • das ausländische Unternehmen seinen Geschäftssitz im Ausland hat;
  • das ausländische Unternehmen in der Schweiz selber keine Leistungen erbringt;
  • der Staat des anspruchsberechtigten Unternehmens der Schweiz das volle Gegenrecht gewährt;
  • die Höhe der rückforderbaren Steuern pro Kalenderjahr mind. CHF 500 betragen (ca. EUR 450);
  • der Antrag auf Vergütung der Mehrwertsteuer formell richtig und rechtzeitig eingereicht wird;
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Diese Aufgaben
übernehmen wir
für Sie

Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten und Aufgaben rund um den Rückforderungsantrag wie:

  • Ausfüllen des Antrags und der Belegliste
  • Prüfung, ob sämtliche Unterlagen vorhanden sind
  • Prüfung, ob sämtliche formellen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Ihre Vertretung vor der Behörde
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Phoenix
Swiss VAT Agency GmbH

Telefon:
+41 (0) 61 511 52 54

Theaterstrasse 4
CH-4051 Basel

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