VAT Refund
Rückvergütung MWSt
Wir erstellen für Sie den Antrag zur Rückvergütung der bezahlten MWSt
Wir erstellen für Sie den Antrag zur Rückvergütung der bezahlten MWSt
Unternehmen mit Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland, die in der Schweiz Auslagen für ihre unternehmerischen Tätigkeiten haben, können sich die bezahlte Mehrwertsteuer auf diesen Auslagen rückvergüten lassen.
Die Vergütungsperiode entspricht dem Kalenderjahr.
Der Antrag auf Vergütung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs einzusenden, in dem die Leistung in Rechnung gestellt wurde, d.h. bis am 30. Juni des nachfolgenden Jahres.
Diese gesetzliche Frist ist nicht verlängerbar!
Massgebend ist das Datum des Poststempels.
Pro Vergütungsperiode kann nur ein Vergütungsantrag gestellt werden.
Vergütet wird die Mehrwertsteuer auf Leistungen, wenn
Wir kümmern uns um sämtliche Formalitäten und Aufgaben rund um den Rückforderungsantrag wie:
Phoenix
Swiss VAT Agency GmbH
Mail:
office@vat-agency.ch
Telefon:
+41 (0) 61 511 52 54
Theaterstrasse 4
CH-4051 Basel
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